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Verhaltensregeln für Spieler bei DGV-Turnieren
| Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann u.a. angesehen werden:
- Mit dem Trolley über das Vorgrün zu fahren.
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
- Einen Schläger zu werfen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe (2 Strafschläge)
Dritter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann u.a. angesehen werden:
(es kann ggf. sofort eine Disqualifikation ausgesprochen werden)
- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
- Personen zu gefährden oder zu verletzen
- Vorsätzliches Betreten von Spielverbotszonen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.
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